Kontrastansicht Leichte Sprache A: Schrift größer Schrift kleiner
Weitere Module:
16.05.2018

Zahlen und Daten zum Weltnichtrauchertag 2018

Die Zahl der rauchenden Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahre sank seit 2001 (27,5%) um mehr als zwei Drittel und erreichte 2016 einen Tiefststand (7,4%). Auch bei den 18- bis 25-Jährigen ist die Zahl der Raucher mit 26,1 Prozent im Jahr 2016 deutlich niedriger als in der Vergangenheit: 2008 rauchten von ihnen noch 43,1%.*


Der Tabakindustrie ist jedoch weiterhin daran gelegen, durch Werbung, gezieltes Marketing und die Einführung neuer Produkte junge Raucher/innen zu gewinnen. Entwickelt wurden z.B. die nur scheinbar "gesünderen" elektronischen Produkte wie E-Zigaretten und E-Shishas/Wasserpfeifen.**

Die Suchtvorbeugung warnt, da die Produkte geeignet sind, Jugendlichen den Einstieg auch ins Tabakrauchen zu erleichtern.
Etwa drei von zehn Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren haben schon einmal Wasserpfeife geraucht (27,3%). Etwa jeder achte Jugendliche hat schon einmal eine E-Zigarette (12,1%) und etwa jeder siebte Jugendliche eine E-Shishas (13,5%) ausprobiert. Haupt- und Realschüler/innen greifen verhältnismäßig häufiger zu E-Zigaretten und E-Shisha als Schüler/innen anderer Schulformen. Das Flair des Wasserpfeife-Rauchens hat sich besonders in Jugendkulturen mit Migrationshintergrund Türkei/Asien etabliert.***

Plakatmotiv Weltnichtrauchertag 2018Um insbesondere Kinder und Jugendliche zu schützen und darin zu stärken, den Werbeversprechungen und den Verführungen im Freundeskreis zu widerstehen, setzen Politik und Gesundheitsförderung weiter-hin auf ein bisher recht wirksames Bündel aus verschiedensten Präventionsmaßnahmen. Hierzu gehören gesetzgeberische Maßnahmen wie Nichtraucher- und Jugendschutz, Steuererhöhungen und Werbeverbote ebenso wie schulische Kampagnen, Projekte und Ausstiegshilfen.


So trat z.B. im Zuge der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie am 01. April 2016 eine Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft. Tabakfreie Shishas und E-Produkte samt ihrer Behältnisse wurden ins Gesetz (§10) aufgenommen. Für sämtliche Rauchprodukte gilt seitdem: Kein Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahre. Auch der Konsum ist erst ab 18 Jahre erlaubt. Schulen und Jugendeinrichtungen handeln seitdem mit mehr Rechtssicherheit.
Außerdem klären seit Mai 2016 Bilder auf den Zigarettenschachteln die Rauchenden unsanft auf.

 

* https://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Drogenbeauftragte/4_Presse/1_Pressemitteilungen/2017/2017_III_Quartal/Drogen-_und_Suchtbericht_2017_V2.pdf

** Zu Gesundheitsgefahren von Shishas und E-Produkten: http://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Drogenbeauftragte/4_Presse/1_Pressemitteilungen/2016/2016_2/160928_Drogenbericht-2016_NEU_Sept.2016.pdf, Seite 42
 
*** http://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Drogenbeauftragte/2_Themen/1_Drogenpolitik/2_Initiativen/DAS_2015_Basis-Bericht_fin.pdf, Seite 31