Rauchfreie Jugendhilfe
Günstiger Trend: Weniger Jugendliche rauchen
Das Zusammenwirken vielfältiger Präventionsmaßnahmen in den letzten Jahren führte dazu, dass die Zahl der rauchenden Kinder und Jugendlichen kontinuierlich gesunken ist.
Aktuell rauchen rund 5,2 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren (BZgA 2020). 2010 waren es hingegen noch 13 Prozent.
Diesen erfreulichen Trend zum Nichtrauchen gilt es zu stärken und weiter auszubauen.
In Nordrhein-Westfalen rauchen rund 4 Millionen Menschen. In den letzten Jahren wurden vermehrt trendige Rauch- und Dampfprodukte wie elektronische Zigaretten, Tabak-Verdampfer und Wasserpfeifen-Variationen (Shishas) entwickelt, mit denen insbesondere junge Erwachsene von der Tabakindustrie umworben werden.
Marketingstrategien suggerieren noch immer, Rauchen sei ein Weg zu Freiheit, Individualität und besonderen Erlebnisqualitäten.
Belegt ist hingegen, dass das Rauchen neben den bekannten gesundheitlichen Gefahren ein Abhängigkeitspotenzial birgt, das lange unterschätzt wurde. Insbesondere diejenigen, die früh mit dem Rauchen anfangen, entwickeln schneller eine oft lebenslange Abhängigkeit. Rauchen gilt zudem als „Einstiegsdroge“: wer raucht ist gefährdeter, auch andere Suchtstoffe wie Alkohol und Cannabis zu konsumieren. Für Raucher/innen ist der Weg aus der Sucht in der Regel langwierig und steinig.
Das Ziel von Präventionsmaßnahmen ist es deshalb, den Einstieg in das Rauchen zu verhindern oder so weit wie möglich zu verzögern.
Bei denjenigen, die bereits rauchen, sollte der gesundheitliche Schaden begrenzt werden.
Als Jugendeinrichtung Zeichen setzen
Das Rauchen wird Kindern und Jugendlichen in ihrem Umfeld vorgelebt. Gruppendruck und das Verhalten von Vorbildern und Bezugspersonen üben Einfluss aus. Damit Kinder und Jugendliche eine positive Haltung zum Nichtrauchen entwickeln, sind Eltern und Erziehungshilfe-Einrichtungen aufgefordert, unterstützend mitzuwirken. Das Ziel soll sein, dass es selbstverständlich ist, dass in Ihrer Einrichtung nicht geraucht wird und dass die Regeln - auch von Erwachsenen - eingehalten werden.
Die Prävention des Tabakrauchens ist als Teil der Gesundheitsförderung im Erziehungsauftrag der stationären und teilstationären Jugendhilfe festgeschrieben. Die Umsetzung von Maßnahmen gelingt jedoch nicht immer problemlos. Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen stehen vor der Herausforderung, vielen Aufgaben gleichermaßen gerecht werden zu müssen. Das Engagement für die Tabakprävention erfordert Entschlossenheit, Geduld und echten Teamgeist.
Gesetzlicher Rahmen
Gesetzliche Bestimmungen bilden eine wichtige Grundlage, um Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene im institutionellen Bereich vor gesundheitsschädigenden Einflüssen zu schützen. Gesetzliche Grundlagen, die insbesondere vor den Gefahren des Tabakrauchens schützen wollen sind: das Jugendschutzgesetz (JuschG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW).
Das Jugendschutzgesetz [JuSchG §10 Absatz (1)]
schützt Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Tabakrauchens. JuSchG §10 Absatz (1) besagt, dass weder Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren in Gaststätten, Verkaufsstellen oder in der Öffentlichkeit abgegeben werden dürfen noch ihnen das Rauchen gestattet werden darf.
Das Nichtraucherschutzgesetz NRW (NiSchG)
ist am 1. Januar 2008 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Damit gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ein konsequentes Rauchverbot. Besonderes Anliegen des Gesetzgebers ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Passivrauchens zu verbessern.
In öffentlichen Einrichtungen gilt demnach ein generelles Rauchverbot. Von den Regelungen sind öffentliche Gebäude, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, alle Erziehungs-, Bildungs- und Sporteinrichtungen, alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie sämtliche Flughäfen und Gaststätten im Land erfasst. Geraucht werden darf grundsätzlich nur noch in abgetrennten Raucherräumen. In den stationären Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen werden keine Raucherräume zugelassen.
In Einrichtungen der Erziehungshilfe gilt das Rauchverbot ferner auf dem gesamten Gelände der Einrichtung.
Auszug aus dem Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW):
§3 Rauchverbot
(1) Das Rauchen ist nach Maßgabe dieses Gesetzes in den Einrichtungen nach §2 Nrn. 1-8 verboten. Für Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Sinne von §2 Nr. 3 (a und b) gilt das Rauchverbot (…) auf dem gesamten Grundstück (…)
§5 Hinweispflichten, Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Rauchverbotes
(1) Orte, für die nach diesem Gesetz ein Rauchverbot besteht, sind deutlich sichtbar im Eingangsbereich kenntlich zu machen (…)
(2) Verantwortlich für die Einhaltung der Rauchverbote nach den §§3 und 4 sowie für die Erfüllung der Hinweispflichten nach Absatz 1 sind im Rahmen ihrer Befugnisse a) die Leitung der Einrichtung im Sinne von §2 Nrn. 1-6 (…)
Soweit den Verantwortlichen nach Satz 1 ein Verstoß gegen das Rauchverbot bekannt wird, haben sie die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß gegen das Rauchverbot zu verhindern.
§6 Ordnungswidrigkeiten
(1) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer entgegen einem Rauchverbot nach §3 oder §4 raucht.
(2) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer entgegen der Verpflichtung nach §5 Absatz 2 Satz 2 nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß gegen das Rauchverbot zu verhindern (…).
Der Weg zur rauchfreien Einrichtung ist ein Prozess!
Und rauchende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Um als Einrichtung mit der Umsetzung von Maßnahmen einen Schritt weiter zu kommen, ist es wichtig, dass auch rauchende Mitarbeiter/innen ihren Teil zur Tabakprävention beitragen. Eine konsequente Haltung des gesamten Teams zur Rauchfreiheit in der Einrichtung ist das Ziel der Bemühungen. Auf dem Weg dahin sind insbesondere auch die Ideen und das Engagement der rauchenden Mitarbeiter/innen gefragt.
Ein Schritt weiter ist auch ein Erfolg
"Leben ohne Qualm" möchte mit "Rauchfreie Jugendhilfe – Tabakprävention in Schritten" Einrichtungen ermutigen und unterstützen, eigene Strategien für die Förderung des Nichtrauchens zu entwickeln.
Einige Einrichtungen haben positive Erfahrungen mit ganz unterschiedlichen Maßnahmen gemacht. Hierzu gehören z. B. klare Hausregeln, alternative Tagesstrukturen oder Motivations- und Belohnungssysteme für noch rauchende Jugendliche.
Wichtig ist, dass die Bemühungen "einen Schritt weiter" auf dem Weg zur rauchfreien Einrichtung geführt haben. Denn: Kaum eine Einrichtung ist "von heute auf morgen" rauchfrei geworden. Vielmehr ist der Weg zur rauchfreien Einrichtung ein Prozess. Ein Prozess, der sich bei Bedarf überprüfen und belegen lässt.